Köln, 11.Mai 2020
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Die Verordnungen des Landes NRW bezüglich der Bekämpfung der Corona-Pandemie sind nun aktualisiert worden. Wir können ab dem 18.05.2020 unser Studio für den Tanz- und Theaterunterricht der TanzStelle unter strengen Einschränkungen wieder öffnen.
Dafür bitten wir um Eure Mithilfe. Es ist uns bewusst, dass dies sehr viel ist, aber lest es bitte sorgfältig und informiert auch Eure Kinder vorab über den Inhalt. Die Regelungen von den Behörden sind teils umfassender und komplizierter angelegt als beispielsweise in der Schule.
Zur Einhaltung des dafür notwendigen Hygienekonzeptes sind bis auf Weiteres folgende Anweisungen zu beachten:
Wir sind verpflichtet, die Anwesenheitslisten genauestens zu führen und bei etwaigen Coronafällen dem Gesundheitsamt zwecks Verfolgung der Infektionskette zur Verfügung zu stellen. Dafür und für das Zustimmen zu allen folgenden Regeln benötigen wir Eure Einverständniserklärung. Bitte bringt sie unterschrieben mit zur ersten Stunde. Ohne diese Einverständniserklärung kann die Teilnahme am Unterricht nicht erfolgen.
Die Gruppen werden auf 3 - 5 Personen, in Außnahmen bis zu 6 Personen pro Unterricht beschränkt. Dies bedeutet, dass der Unterricht für einige Kurse bis auf Weiteres im Zwei-Wochentakt erfolgen muß. Die 90 Minuten Kurse müssen auf 60 Minuten reduziert werden.
Als Beginn eines Ausgleiches bieten wir bereits in diesem Monat Zusatztermine an. Um überhaupt eine Chance zu haben, alle möglichst angemessen mit Unterricht zu versorgen, haben wir auch Feiertage und lange Wochenenden mit Unterricht belegt.
Die Verordnungen gelten offiziell zunächst bis zum 25.05.2020. Sollten neue Verordnungen Änderungen nötig machen, werden wir sie umgehend organisieren und Euch mitteilen.
Bitte beachtet ab dem Betreten des Hofes die Abstandsregeln (1,5 m), die Markierungen und Ausschilderungen.
Das Umziehen ist nicht möglich. Die Trainingssachen sollten "drunter" gezogen werden. Das Ablegen von Schuhen, Jacke, Tasche u.ä. erfolgt im Studio auf dafür vorgesehen Stühlen, die den Mindestabstand zueinander haben. Das Ablegen der Sachen (z.B. Jacke, Pullover, Schuhe) ist insbesondere für die kleineren Kinder möglichst einfach zu gestalten. Die Sachen der Kinder sind so zu wählen, dass sie in der Lage sind, sich selbstständig aus- und wieder anzuziehen (keine schwierigen Knopfleisten, Schnürsenkel, Kreuzträger-TuTu-Trikots u.ä.)
Der Toilettengang erfolgt immer einzeln. Etwaige Wartezeit zum Toilettengang ist im Studio zu verbringen. Umziehen auf der Toilette ist untersagt. Beim Verlassen der Toilette ist entweder mindestens 20 Sekunden Hände waschen oder Handdesinfektion erforderlich.
Wir dürfen keine Getränke anbieten. Bringt Euch und Euren Kindern ausreichend Getränke in Euren Trinkflaschen mit.
Es darf nicht aus fremden Trinkflaschen getrunken werden.
Sollten durch Fahrlässigkeit oder mutwillig die geltenden Regeln von Teilnehmern gebrochen werden und es deshalb zu Bußgeldverfahren gegen uns kommen, werden wir Schadenersatzansprüche geltend machen.
Wir hoffen, dass wir trotz dieser strengen Auflagen eine kreative Zeit miteinander haben werden, Und wünschen uns nun einen hoffentlich, bei Rücksicht aller auf alle, erfolgreichen Start in eine neue Etappe.
Herzliche Grüße, bleibt gesund. Bis nächste Woche!
Paula & André
Einverständniserklärung
Paula Scherf und André Lehnert
Diplom-Bühnentänzerin/ Choreografin und Schauspieler/Regisseur
Leitung disdance project gUG & TanzStelle
Pettenkoferstr. 4 |
50823 Köln
+49 157 5035 4998
info@tanzstelle.koeln
TanzStelle Köln